Rückreise von Gran Canaria nach Deutschland

Digitale Einreiseanmeldung für deutsche Rückkehrer 

Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Personen, bevor sie einreisen, in der Regel eine digitale Einreiseanmeldung* ausfüllen. Wer seine Angaben in dem Portal eingibt, erhält eine Bestätigung, die er bei einer Kontrolle (etwa am Flughafen durch die Bundespolizei) oder an einem Grenzübergang vorzeigen muss. Zusätzlich wird automatisch das zuständige Gesundheitsamt* informiert, dass eine Quarantänepflicht vorliegt. 

In seltenen Ausnahmefällen (z.B. aufgrund mangelnder technischer Ausstattung oder wegen eines technischen Problems mit der Webseite) können Einreisende anstelle der digitalen Anmeldung eine sogenannte Ersatzmitteilung in Papierform* vorlegen.

Nach der Rückkehr von den Kanaren nach Deutschland

  • Testpflicht nach der Rückreise: JA
  • Quarantäne in Deutschland: JA (außer NRW nach negativem Test)
  • Meldepflicht nach der Rückkehr: JA 

Wichtig für die Rückkehr aus dem Ausland nach Deutschland

In ganz Deutschland gilt eine Corona-Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten. Sie betrifft sowohl Flugreisende als auch Menschen, die mit Bahn, Bus oder Auto unterwegs waren. 

Alle Flugreisenden müssen bereits beim Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis vorweisen – auch wenn sie aus Nicht-Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren. Ohne negativen Test ist kein Mitflug möglich. Die Regelung gilt voraussichtlich bis 12. Mai.