Kosten für Taxifahrten
Stadtfahrten, Überlandfahrten, Kilometerpreis und Zuschläge
Die Taxitarife auf Gran Canaria werden generell für jede Region/Gemeinde der Insel individuell festgelgt, unterscheiden sich aber in der Praxis kaum.
Die tatsächlichen Kosten für eine bestimmte Fahrtstrecke können aber stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Uhrzeit bei Fahrtantritt, dem Wochentag oder Feiertag, der Verkehrssituation, der Menge des Gepäcks und ob das Fahrtziel zuschlagpflichtig ist (wie z.B. der Hafen oder der Flughafen). Ein normales PKW-Taxi darf/muß nicht mehr als drei Fahrgäste befördern und Gepäckstücke dürfen nicht auf den Sitzplätzen transportiert werden. Andernfalls droht dem Fahrer im Falle einer Kontrolle eine empfindliche Strafe. Bei 4 bis 8 Personen und/oder Sperrgepäck muss ein „Furgotaxi“) genutzt werden.
Preisrahmen für eine Taxifahrt in Las Palmas inklusive möglicher Zuschläge
Von |
Nach |
Preisrahmen |
Kreuzfahrthafen |
Altstadt Las Palmas |
7 € bis 13 € |
Hotel in Las Palmas |
Kreuzfahrthafen |
6 € bis 12 € |
Stadtgebiet Las Palmas |
Flughafen |
40 € bis 55 € |
Flughafen |
Meloneras |
62 € bis 75 € |
Playa del Ingles |
Las Palmas |
80 € bis 100 € |
Puerto de Mogan |
Flughafen |
88 € bis 100 € |
Insbesondere bei Fahrten am Abend, an Sonn- und Feiertagen oder bei mehr als drei Personen bzw. sperrigem Gepäck, sind vorab gebuchte Taxitransfers ab/bis Flughafen meist merkbar günstiger.
Taxis aus anderen Gemeinden dürfen keine Fahrgäste in fremden Gemeinden aufnehmen. So darf ein Taxi vom Flughafen (Gemeinde Telde oder Ingenio) nach abladen des Fahrgastes in Las Palmas dort keine neuen Fahrgäste aufnehmen und muß leer in sein Lizengebiet zurückfahren. Fahrdienste von Transferanbietern (mit blauem Nummernschild) dürfen nur mit Vorausbuchung Fahrgäste abholen, während Taxis auch durch Herbeiwinken auf der Straße akquiriert werden können.
Es gibt drei Tarife, die der Taxifahrer bei Fahrtbeginn korrekt und sichtbar einstellen muss. Tarif T1 gilt für Fahrten innerhalb des jeweiligen Gemeindegebietes (z.B. Fahrten von Playa del Ingles nach Masaplomas): Die Grundgebühr beträgt 2,95 Euro, nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) und an Feiertagen 3,65 Euro. An bestimmten Feiertagen (25. Dezember, 1. und 6. Januar) tagsüber (09:00 bis 22:00 Uhr) beträgt die Grundgebühr 4,30 Euro, nachts sogar bei 6,20 Euro. Der Kilometerpreis liegt bei 0,85 Euro, nachts und an Feiertagen bei 0,90 Euro. Die Wartezeit pro Stunde kostet 16 Euro, nachts und an Feiertagen 18 Euro. Zulässige Zuschläge sind 0,70 Euro für Ein- und Ausfahrten zu den Häfen, 0,35 Euro für Gepäckstücke und 0,50 Euro für den Radio-Taxiruf-Service.
Die Tarife T2 und T3 gelten für Überlandfahrten. Tarif T3 ist gültig, wenn der Fahrer ohne den Fahrgast zurückkehrt, etwa bei Fahrten zum Flughafen oder vom Flughafen nach Maspalomas, Puerto Rico oder Mogan. Wenn der Gast mit zurückfährt oder es sich um eine Rundfahrt handelt, wird der etwas günstigere Tarif T2 eingestellt. Sie müssen dies mit Fahrer gleich bei Fahrtbeginn vereinbahren. Die gültigen Tarife werden im „Boletin Oficial de Canarias“ veröffentlicht und sind verbindlich.
Aktuelle Tarife für interurbane Fahrten Tarif T3 ab Las Palmas Stadt:
Der Tagestarif (06:00 bis 22:00 Uhr) kostet pro Kilometer 1,35 Euro, die Grundgebühr beträgt 3,85 Euro (für 1,5 km Fahrt inklusive), die Wartezeit pro Stunde 18,50 Euro und der Zuschlag für Start/Ziel an Häfen und Flughäfen 2,10 Euro, der Radio-Taxi-Service 0,60 Euro. Der Nachttarif (22:00 bis 06:00 Uhr) berechnet pro Kilometer 1,55 Euro, die Grundgebühr beträgt 4,25 Euro, die Wartezeit pro Stunde 18,50 Euro, der Zuschlag für Start/Ziel an Häfen und Flughäfen 2,10 Euro und der Radio-Taxi-Service 0,60 Euro. An Weihnachtsfeiertagen und am Dreikönigstag (22:00 bis 06:00 Uhr) beträgt der Preis pro Kilometer 1,55 Euro, die Grundgebühr 6,25 Euro, die Wartezeit pro Stunde 18,50 Euro, der Zuschlag für Start/Ziel an Häfen und Flughäfen 2,10 Euro und der Radio-Taxi-Service 0,60 Euro.
Die Pflichten des Taxifahrers umfassen die Bereitstellung von Wechselgeld bis zu 20 Euro, das Ausstellen von Quittungen über den Fahrpreis auf Verlangen, die Einhaltung der vom Fahrgast angegebenen Route, sofern dies nicht gegen Verkehrsregeln verstößt, das Befolgen des kürzesten Weges in Entfernung oder Zeit, wenn keine Angabe gemacht wurde, die Bereitstellung von Service für blinde oder behinderte Fahrgäste, das Auftreten in angemessener und sauberer Kleidung sowie höflich zu sein. Außerdem muss das Taxameter beim Start der Fahrt aktiviert werden, andernfalls muss der Fahrer den Betrag übernehmen, es sei denn, es wird eine Vereinbarung mit dem Fahrgast getroffen. Weitere Pflichten beinhalten das Öffnen und Schließen der Fenster auf Wunsch des Fahrgasts, das Helfen von älteren, behinderten, kranken Fahrgästen und Kindern beim Ein- und Aussteigen, das Ein- und Ausladen von Gepäck und Gegenständen, das Einschalten der Innenbeleuchtung nachts, um das Einsteigen, Aussteigen und die Zahlung zu erleichtern, und das Nichtverweigern eines Services ohne triftigen Grund.