Wer auf medizinische Versorgung angewiesen ist, der braucht sich auf Gran Canaria keine übertriebenen Sorgen zu machen. Falls Sie einmal in eine Notfall-Situation geraten und auf sofortige ärztliche Hilfe angewiesen sind, gilt wie in Deutschland die kostenlose Notrufnummer 112. Sogar von Ihrem Handy aus und sogar wenn Sie kein Guthaben mehr haben sollten.
Grundsätzlich sollte jeder Reisende, der nach Gran Canaria kommt, eine Liste mit sich haben, mit der die Angehörigen im Notfall verständigt werden können. Der Pflichtversicherte sollte eine die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen. Mit dieser Karte kann er ins Centro Medico gehen und wird dort genauso behandelt wie ein Spanier auch. Es gibt auch das Europäische Fürsorgeabkommen. Es kann ein deutscher Staatsbürger alle Leistungen in Anspruch nehmen die notwendig sind um seine Gesundheit zu erhalten. Natürlich wird vorsätzlicher Krankentourismus nicht akzeptiert. Die Zahnmedizin ist in Spanien nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung und muss auf jedem Fall beim Privatarzt durchgeführt werden.
Deutsche, österreichische oder schweizer Privatpatienten gehen zum Privat-Arzt und bekommen die Ausgaben im Heimatland rückerstattet. Bei jeder Privatversicherung ist es empfehlenswert vorher abzuklären was genau in seiner Versicherung beinhaltet ist.
Wenn jemand einen Autounfall erleidet und ins Krankenhaus eingeliefert werden muss, so verfügen die großen Gran Canaria Krankenhäuser über einen Sozialdienst. Wenn keine Angehörigen in der Nähe sind wird das zuständige Konsulat informiert. Die Zusammenarbeit zwischen dem Konsulat und den großen staatlichen Krankenhäusern auf Gran Canaria läuft reibungslos. Die Sozialdienste wissen über die Abläufe gut Bescheid. Jeder Europäer kann sich innerhalb Europas aufhalten wo er möchte. Wer sich hier niederlässt muss sich natürlich anmelden. Es gibt hier eine Meldepflicht wie in Deutschland auch. Ansonsten kann man sich innerhalb Europas aufhalten wo man will. Natürlich ist jedem, der länger auf Gran Canaria bleiben will, anzuraten sich Spanisch Sprachkenntnisse zuzulegen.
Die Privatkrankenhäuser auf Gran Canaria arbeiten natürlich gewinnorientiert. Es sollte wenn möglich jeder Pflichtversicherte, im Fall das er in eine Privatklinik eingeliefert wird, sofort darauf bestehen, in eine staatliche Klinik überwiesen zu werden, um nicht von einer Rechnung überrascht zu werden, die dann vom heimischen Versicherungsträger nicht komplett reguliert wird.
Wenn Sie zum Arzt müssen, können Sie sich direkt an
Im Notfall können Sie sich auch direkt an
Vor Beginn der Behandlung muss man in jedem Fall den Anspruchsnachweis sowie den Personalausweis vorlegen. Ist fachärztliche Behandlung erforderlich, können Sie den in Betracht kommenden Arzt nicht unmittelbar, sondern nur auf Überweisung eines praktischen Arztes in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für die Behandlung durch medizinisch-technische Helfer, die für Injektionen, Verbände und dergleichen zuständig sind. Dem Facharzt müssen Sie ebenfalls Ihren Anspruchsnachweis und Ihren Personalausweis vorlegen.
Stellt der Arzt fest, dass Sie Medikamente benötigen, wird er diese auf einem amtlichen Rezept verordnen. Gegen Vorlage des ärztlichen Rezeptes wird die Arznei in allen Apotheken (farmacia) abgegeben.